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Z
Mehrkosten
1. Begriffserläuterung:
a) Im weiteren Sinne sind Mehrkosten solche, die über einen verglichenen
Kostenwert
-
z
.
B
. Eigenfertigungskosten - hinausgehen, also
z
.
B
. durch
Fremdbezug
entstandene Mehrkosten.
b
) Im engeren Sinne bezeichnet
man
alle über die
geplanten Kosten
hinausgehenden
Kosten
,
z
.
B
.
Kosten
für Zeit- und Lohnüberschreitungen, fehlgeschlagene
Entwicklungsarbeiten
, Fertigungsausschuss, Materialnachforderungen und
Schwund
bei lagernden
Rohstoffe
n als Mehrkosten.
2. Handelt es sich um gravierend zu hohe, außergewöhnliche Mehrkosten, kann
man
diese als
Verluste
aus
Wagnisse
n behandeln.
Siehe auch:
Verbrauchsabweichung
,
Abweichungen
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Mehrkostenwagnis
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