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Mehrwertsteuer

Siehe auch: Umsatzsteuer

(engl. value dded tax) Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff Mehrwertsteuer (MWSt) die Umsatzsteuer bezeichnet. Der Begriff verleitet zu der Annahme, dass lediglich der von einem Unternehmer geschaffene Mehrwert der Besteuerung unterliegt. Eine derartige Auslegung verkennt den Typ der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Hierbei setzt die Umsatzbesteuerung auf der Endstufe, nämlich bei einem 4 Umsatz an den Endverbraucher, an. Infolge des Vorsteuerabzuges ergeben sich auf den Vorstufen trotz vielfacher Wertschöpfung für den Unternehmer keine umsatzsteuerlichen Belastungen, denn die Umsatzbesteuerung ist in dem vom Endverbraucher zu entrichtenden Preis (Entgelt) enthalten. Ob und in welcher Höhe Wertschöpfungen bei den beteiligten Unternehmern verwirklicht worden sind, ist dabei letztlich belanglos.

ist eine - Steuer, die ausschließlich dem Bund zusteht. Sie löste 1968 die alte Umsatzsteuer ab, die bei jedem Geschäftsvorfall im Absatzkanal anfiel und sich somit bis zum Endverbraucher immer höher auf den Preis anhäufte. Die Mehrwertsteuer hingegen führt nicht zu dieser Endbelastung, weil die vom Verkäufer berechnete Mehrwertsteuer mit der von ihm beim eigenen Einkauf bezahlten Mehrwertsteuer (= Vorsteuer) aufgerechnet wird; nur der Differenzbetrag (= Zahllast) ist zu einem bestimmten Termin ans Finanzamt zu entrichten.

Umsatzsteuer

 

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