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Mehrwertsteuer
Siehe auch:
Umsatzsteuer
(engl. value dded tax) Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff Mehrwertsteuer (MWSt) die
Umsatzsteuer
bezeichnet. Der Begriff verleitet zu der
Annahme
, dass lediglich der von einem
Unternehmer
geschaffene
Mehrwert
der
Besteuerung
unterliegt. Eine derartige
Auslegung
verkennt den Typ der
Allphasenumsatzsteuer
mit
Vorsteuerabzug
. Hierbei setzt die
Umsatzbesteuerung
auf der Endstufe, nämlich bei einem 4
Umsatz
an den
Endverbraucher
, an. Infolge des
Vorsteuerabzug
es ergeben sich auf den Vorstufen trotz vielfacher
Wertschöpfung
für den
Unternehmer
keine
umsatzsteuerlich
en
Belastungen
, denn die
Umsatzbesteuerung
ist in dem vom
Endverbraucher
zu entrichtenden
Preis
(
Entgelt
) enthalten. Ob und in welcher Höhe
Wertschöpfung
en bei den
beteiligten
Unternehmer
n verwirklicht worden sind, ist dabei letztlich belanglos.
ist eine -
Steuer
, die ausschließlich dem Bund zusteht. Sie löste 1968 die alte
Umsatzsteuer
ab, die bei jedem
Geschäftsvorfall
im
Absatzkanal
anfiel und sich somit bis zum
Endverbraucher
immer höher auf den
Preis
anhäufte. Die Mehrwertsteuer hingegen führt nicht zu dieser Endbelastung, weil die vom
Verkäufer
berechnete Mehrwertsteuer mit der von ihm beim eigenen
Einkauf
bezahlt
en Mehrwertsteuer (=
Vorsteuer
) aufgerechnet wird; nur der
Differenzbetrag
(=
Zahllast
) ist zu einem bestimmten
Termin
ans
Finanzamt
zu entrichten.
Umsatzsteuer
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Meidungsbeziehung
Weitere Begriffe :
Freistellungsauftrag
Länderrisiko, bilanzielle Risikovorsorge
Vorgabekostenabweichung
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