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Meistbegünstigung
Klausel
im internationalen
Handelsverkehr
. Ein
Staat
verpflichtet sich, alle
Vorteil
e, die er
Staat
en eingeräumt hat, mit denen er –
Außenhandel
betreibt, jedem
Staat
einzuräumen, mit dem er Außenhandelsbeziehungen neu aufnimmt.
bedeutet im
Außenhandel
, daß ein
Land
bei
Vertragsschluß
dem
Partner
alle die
Vergünstigung
en einräumt, die es bisher bereits allen anderen
Handelspartner
n gewährt hat. Nicht Vorzugsbehandlung, sondern
Gleichbehandlung
wird angestrebt.
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