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Meistbegünstigung
Klausel im internationalen Handelsverkehr. Ein Staat verpflichtet sich, alle Vorteile, die er Staaten eingeräumt hat, mit denen er – Außenhandel betreibt, jedem Staat einzuräumen, mit dem er Außenhandelsbeziehungen neu aufnimmt.
bedeutet im Außenhandel, daß ein Land bei Vertragsschluß dem Partner alle die Vergünstigungen einräumt, die es bisher bereits allen anderen Handelspartnern gewährt hat. Nicht Vorzugsbehandlung, sondern Gleichbehandlung wird angestrebt.
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