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Mergers and Acquisitions

[s.a. Wachstumsstrategien] Unternehmen haben unterschiedliche Möglichkeiten, Ressourcen zu erwerben und/ oder zu wachsen. Die Möglichkeit des Zusammengehens mit (einem) anderen Unternehmen im Rahmen von Mergers & Ak-quisitions (M&A) heißt zugleich die Frage zu beantworten, ob die verfolgten Unternehmenszwecke besser aus eigener Kraft oder durch den Erwerb der Fähigkeiten anderer Unternehmen erreicht werden sollen.

Mergers, man spricht auch von Verschmelzungen oder Fusionen, führen dabei zur Auflösung der rechtlichen Selbstständigkeit mindestens eines der beteiligten Unternehmen. Der Begriff Acquisitions (Äkquisition) beinhaltet prinzipiell jede Form von Beteiligungen eines Unternehmens an einem anderen; oftmals wird er auf die vollständige Übernahme eingeengt. Im Gegensatz zu Mergers verliert bei Acquisitions nicht zwingend eines der beteiligten Unternehmen seine rechtliche Selbstständigkeit (vgl. Macharzina, 1999, S. 530).

Die Entscheidung für M&A wird immer dann gefällt werden, wenn der Weg über das externe Wachstum

- schneller, kostengünstiger und/oder risikoärmer zum Ziel
führt

- wenn die Ressourcen/Leistungen intern nicht erzeugt werden können, oder es keinen freien Markt dafür gibt

- wenn hinsichtlich Gewinn, Umsatz und/oder Marktanteil aus Synergiegründen mehr erreichbar ist als im Alleingang

- wenn Eintrittsbarrieren (Marktän-tritts- und Marktaustrittsbarrieren) eines regionalen Marktes nur über eine Ak-quisition (mit oder ohne Fusion) überwunden werden können (vgl. Kutsch-ker, 1989, Sp.3f.) (Tochtergesellschaft).

Zu unterscheiden ist zwischen horizontalen, vertikalen und konglomeraten M&A. Von horizontalen M&A ist zu sprechen, wenn sich Unternehmen derselben Branche und gleicher Wirtschaftsstufe zusammenschließen. Ein vertikaler Unternehmenszu-sammenschluss liegt vor, wenn sich Unternehmen aufeinanderfolgender Wertschöpfungsstufen miteinander verbinden. Als konglomerate oder nicht verbundene Zusammenschlüsse sind jene Formen zu bezeichnen, bei denen die eine Verknüpfung eingehenden Unternehmen in keinerlei leistungswirtschaftlicher Verbindung miteinander stehen (vgl. Macharzina, 1999, S. 531). Weiterhin kann man bei M&A unterscheiden nach freundlichen und feindlichen Übernahmen (Übernahme-und Abwehrstrategien).

 

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