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Mitteleinsatz, Widerspruchsfreiheit

Sofern wirtschaftspolitische Mittel eingesetzt werden, wird damit die Forderung verknüpft, dass sie grundsätzlich geeignet sein sollen, das angestrebte Ziel auch erreichen zu können. Da dies nicht immer gewährleistet ist, sich vielmehr die eingesetzten Mittel in ihrer Wirkung neutralisieren können, wird mit dem Mitteleinsatz nicht nur die Forderung nach seiner Zielkonformität, sondern auch die nach Widerspruchsfreiheit verknüpft. Problematisch ist, dass oft keine gesicherten Erkenntnisse über die Wirkungen einzelner Mittel vorliegen. Diese sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig: von der jeweiligen Ausgangslage, von der Dosierung, dem Timing, dem Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen etc. Damit lässt sich Widerspruchsfreiheit nicht immer gewährleisten.

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