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Mittelwert-Verfahren

Das M. gehört zu den Verfahren der Unternehmungsbewertung, die den Unternehmungswert aus einer Kombination von Ertragswert und Substanzwert ableiten. Nach dem M. gut das einfache (herrschende Meinung, 1 arithmetische Mittel aus (niedrigerem) Substanzwert und (höherem Ertragswert als Wert der Unternehmung. Wegen seiner formalen Einfachheit war das M. in der Praxis sehr beliebt, weshalb es auch Praktiker-Methode genannt wird. Das M. wird aus zwei sehr verschiedenen Gründen vorgeschlagen: einerseits wird in ihm eine Methode zur Berücksichtigung des Konkurrenzrisikos gesehen (herrschende Meinung), andererseits wird es als Methode zur Überbrückung eines Interessengegensatzes zwischen Käufer und Verkäufer interpretiert und damit als Konkretisierung des Grund satzes der parteienbezogenen Angemessenheit im Rahmen einer vermittlungsorientierten Unternehmungsbewertung (Arbitrium-wert). Das Unternehmerrisiko, das auch ohne neue Konkurrenten vorhanden ist, will Schmalenbach durch eine Erhöhung
des Kapitalisierungszinsfußes bei der Ertragswertermittlung berücksichtigen, während dem allgemeinen Unternehmerrisiko, das sich aus dem Auftreten neuer Konkurrenten am Markt ergeben könnte (Konkurrenzrisiko), durch eine Annäherung des Ertragswertes an den Substanzwert schematisch Rechnung getragen werden soll. Die Notwendigkeit für eine solche Annäherung wird von ihm damit begründet, daß die Spanne zwischen Ertragswert und Substanzwert als ein Indikator gelten kann, an dem sich potentielle Konkurrenten bei ihren Markteintrittsentscheidungen orientieren, und daß mit zunehmender Größe dieser Spanne auch die Wahrscheinlichkeit neuer Konkurrenz größer wird. Da man nicht genau wisse, um wieviel der Ertragswert unter Berücksichtigung des Konkurrenzrisikos geringer als der geschätzte Ertragswert sei, ist es nach Schmalenbach gerechtfertigt, der Einfachheit halber die Hälfte der genannten Spanne als konkurrenzrisikogefährdet anzusehen. Das M. ist wegen der zugrund e liegenden Indikatorthese und wegen der schematichen und der Gefahr mehrfacher Risikoberücksichtigung stark kritisiert worden. Eine empirisch relevante Aussage über das Konkurrenzrisiko ist mit ihm prinzipiell unmöglich.

 

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