Als Beispiel ist die leitungsgebundene Versorgung (Schienenverkehr, Strom- und Gasnetze, Kabelfernsehen) zu nennen. Technischer Fortschritt hat indes dazu geführt, dass auf diesen Märkten wenigstens partiell Wettbewerb entstehen kann (wettbewerbliche Nutzung des Schienennetzes, Durchleitungsrechte für andere Anbieter bei Strom und Gas etc.).