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Monopolstellung
Situation, in der auf einer Marktseite nur ein
Unternehmen
steht. Im Rahmen des
Gesetze
s gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(
Kartellgesetz
) sucht der
Gesetzgeber
die
Angebot
s oder Nachfragekonzentration zu verhindern. Das
Gesetz
gibt eine
Definition
dafür, wer marktbeherrschend ist und bei wem dieser
Tatbestand
vermutet wird. Das
Gesetz
beschäftigt sich ferner mit dem Begriff des Mißbraliches einer marktbeherrschenden
Stellung
und ermächtigt die
Kartellbehörde
, ein mißbräuchliches
Verhalten
zu untersagen und
Verträge
für unwirksam zu erklären. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der
Zusammenschluß
von
Unternehmen
anzeigepflichtig. Bei Vorliegen im
Gesetz
genannter Bedingungen muß bereits das Zusammenschlußvorhaben beim
Bundeskartellamt
angemeldet werden.
Damit können die
Kartellbehörden
eine
Fusionskontrolle
durchführen. Zur regelmäßigen
Begutachtung
der
Entwicklung
der
Unternehmenskonzentration
in der Bundesrepublik ist eine fünfköpfige
Monopolkommission
aus unabhängigen
Persönlichkeit
en ins Leben gerufen worden.
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