Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Münzregal

Recht, Geldstücke zu prägen und auszugeben, im Gegensatz zum Notenausgabemonopol der Deutschen Bundesbank. Das Münzregal steht in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesregierung zu. Die Differenz zwischen dem Nominalwert einer Münze und ihren Prägekosten inkl. Materialwert ist der Münzgewinn oder Schlagsatz, der als ordentliche Staatseinnahme im Bundeshaushalt veranschlagt wird.

Vorrecht des Staates, Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel auszugeben, auch Münzhoheit genannt. Das Münzregal in Deutschland liegt bei der Bundesregierung.

Münzregal nennt man auch das Münz- bzw. Münzprägerecht.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Münzrecht
Muschelgeld

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Bilanzplanung Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft Working Capital
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum