Recht, Geldstücke zu prägen und auszugeben, im Gegensatz zum Notenausgabemonopol der Deutschen Bundesbank. Das Münzregal steht in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesregierung zu. Die Differenz zwischen dem Nominalwert einer Münze und ihren Prägekosten inkl. Materialwert ist der Münzgewinn oder Schlagsatz, der als ordentliche Staatseinnahme im Bundeshaushalt veranschlagt wird.
Vorrecht des Staates, Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel auszugeben, auch Münzhoheit genannt. Das Münzregal in Deutschland liegt bei der Bundesregierung.