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Multiplikator
Multiplikator heißt die volkswirtschaftliche Größe, mit der die Auswirkungen zusätzlicher Ausgaben (Konsum-, Investitions-, Staatsausgaben) auf das Volkseinkommen gemessen werden. Beispiel: Der Staat will die gesamtwirtschaftliche Aktivität anregen. Er gibt zusätzlich 2 Mrd. € für Straßenbauvorhaben aus. Die beauftragten Straßenbauunternehmen stellen weiteres Personal ein, das Einkommen bezieht. Die Einkommen werden z. B. für den Kauf von Autos ausgegeben. Damit können auch die Autohersteller neue Beschäftigte einstellen, die wiederum Einkommen beziehen. Wenn dann mit den staatlichen Investitionen von 2 Mrd. € insgesamt Einkommen von 4 Mrd. € geschaffen werden, beläuft sich der Multiplikator auf 2. mündelsicher sind nach § 1806 ff. BGB nur besonders sichere Formen der Geldanlage, z. B. Geld auf dem Sparkonto einer Sparkasse, Pfandbriefe oder Anleihen vom Staat. Der Begriff rührt aus folgendem Zusammenhang her: Wird für eine minderjährige Waise ein Vormund bestellt, der für dieses Mündel Geld anzulegen hat, dann ist es ihm verboten, z. B. riskante Aktienspekulationen zu betreiben. Er hat das Geld für sein Mündel zu sichern und in entsprechend mündelsicheren Anlagen zu verwahren.
ist der mathematische Ausdruck, der die Wirkung der Änderung einer bestimmten Größe in der Volkswirtschaft auf das Sozialprodukt darstellen soll (siehe Makroökonomie). Nach der untersuchten Größe unterscheidet man 1. Investitionsmultiplikator: besagt, daß die Wirkung einer Investitionsänderung auf das Sozialprodukt um so höher ist, je geringer die Sparquote ist; 2. Exportmultiplikator, besagt, daß die Wirkung einer Exportänderung auf das Sozialprodukt um so höher ist, je geringer die Sparquote und die Importquote sind; 3. Staatsausgabenmultiplikator. besagt, daß die Wirkung der Änderung staatlicher Ausgaben mit der Wirkung privater Investitionen gleichzusetzen ist; 4. Transfermultiplikator, besagt, daß die Wirkung der Änderung von staatlichen Transferausgaben (z.B. Renten) auf das Sozialprodukt um so höher ist, je weniger davon gespart bzw. je mehr davon konsumiert wird; 5. Steuermultiplikator, besagt, daß eine Änderung des Umfangs eingezogener Steuern, sofern sie vom Staat nicht wieder verausgabt werden, genau entgegengesetzt einer Transferzahlung wirkt; 6. Multiplikator des ausgeglichenen Budgets (Haavelmo-Theo-rem): besagt, daß ein ausgeglichenes staatliches Budget (Staatsausgaben sind voll durch Steuereinnahmen gedeckt) eine Multiplikatorwirkung hat, da von den Staatsausgaben kein Anteil gespart wird, wie dies der Fall gewesen wäre, wären die Mittel bei den Steuerpflichtigen geblieben.
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