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Muttergesellschaft
Mutterunternehmen, auch Muttergesellschaft, liegt vor, wenn dieses
Unternehmen
durch konzerntypische (
Konzern
) Beziehungen mit
Tochterunternehmen
(
Tochtergesellschaft
) verbunden ist. Charakteristisch sind
Mehrheit
der
Stimmrecht
e der
Gesellschafter
,
Mehrheit
der
Mitglieder
des Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsorgan
s zu bestellen und einen beherrschenden Einfluss des
Unternehmen
s auszuüben.
ist das beherrschende
Unternehmen
in einem
Konzern
, das seinen
Einfluß
aufgrund einer
Beteiligung
(
Mehrheit
) oder eines
Vertrag
s an bzw. mit einem anderen
Unternehmen
ausübt.
Meist Synonym für
Obergesellschaft
;
Unternehmung
, die durch kapitalmäßige
Verflechtung
en in
Form
von
Beteiligungen
oder sonstiger Beziehungen unmittelbar oder mittelbar über andere
Unternehmen
(Tochter oder
Untergesellschaft
en) einen beherrschenden
Einfluß
ausübt.
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