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Nachprämiengeschäft
(
Rückprämiengeschäft
)
Form
des
bedingten Termingeschäfts
, bei welchem der
Terminverkäufer
das
Wahlrecht
hat, entweder zum
Prämienkurs
zu erfüllen oder gegen
Zahlung
der
Prämie
zurückzutreten. Vgl.:
Prämiengeschäft
,
Vorprämiengeschäft
.
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