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Nachschuß
Geldleistung
, die insbesondere von
Gesellschafter
n beim Vorliegen
gesetzlich
oder satzungsmäßig festgelegter Voraussetzungen über die
Einlage
hinaus zu erbringen ist (
Nachschußpflicht
).
ist die
gesetzlich
oder durch
Gesellschaftsvertrag
festgesetzte Pflicht eines
Gesellschafter
s,
Zahlungen
über die festgelegte
Einlage
hinaus zu leisten.
Nachschußpflicht
gibt es bei der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
,
Genossenschaft
und der Bergrechtlichen
Gewerkschaft
. Befreiung vom Nachschuß ist über
Abandon
möglich.
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