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Nachschuß

Geldleistung, die insbesondere von Gesellschaftern beim Vorliegen gesetzlich oder satzungsmäßig festgelegter Voraussetzungen über die Einlage hinaus zu erbringen ist (Nachschußpflicht).

ist die gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag festgesetzte Pflicht eines Gesellschafters, Zahlungen über die festgelegte Einlage hinaus zu leisten. Nachschußpflicht gibt es bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft und der Bergrechtlichen Gewerkschaft. Befreiung vom Nachschuß ist über Abandon möglich.

 

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