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Nachtarbeit
Nachtarbeit d.h.
Arbeit
während der Nachtstunden kann in zweierlei
Form
en auftreten: einmal als Überstunden, zum anderen als
Schichtarbeit
im Rahmen eines
Dreischichtbetrieb
s. Während für die Überstunden
Mehrarbeitszuschläge
geleistet werden müssen, werden für schichtbedingte Nachtarbeit sogenannte Nachtarbeitszuschläge gezahlt. Diese
Lohnabweichung
en infolge besonderer
Arbeitszeit
en
haben
eine veränderte
Kostenplanung
zur Folge. Überstunden durch
zeitliche Anpassung
sind meist
innerbetrieblich
bedingt und fallen somit unter die
Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter
. Im
System
der
Plankostenrechnung
werden die dadurch entstehenden
Kosten
als besondere Personalkosteriart vorgegeben und den einzelnen
Kostenstellen
zugerechnet. Bei Übergang zu
nachträgliche Kostenauflösung
dreischichtiger
Fertigung
müssen Nachtarbeitszuschläge im Fertigungskostenplan berücksichtigt werden. Meist erfolgt dies durch gesonderte
Erstellung
eines Ergänzungsplans, der sämtliche zusätzlich entstehenden
Kosten
erfaßt. Aufgrund der Nachtarbeitszuschläge ändern sich die
proportional
en
Plankosten
und damit der Grenzkostensatz.
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