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Nachzugsaktie

(deferred share) heute in Deutschland nur noch sehr selten anzutreffende Aktienvariante. Bei diesem Aktientyp erfolgt erst dann eine Dividendenzahlung, wenn die Dividendenansprüche der Stammaktionäre befriedigt sind. Das früher diesen Nachteil ausgleichende Mehrstimmrecht ist heute nur in Ausnahmefällen zulässig (vgl.: Mehrstimmrechtsaktie). Nachzugsaktien unterscheiden sich von Stammaktien im Regelfall durch Buchstabenaufdruck Lit. B.

 

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