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Nachzugsaktie
(
deferred share
) heute in Deutschland nur noch sehr selten anzutreffende Aktienvariante. Bei diesem
Aktientyp
erfolgt erst dann eine
Dividendenzahlung
, wenn die
Dividendenansprüche
der Stammaktionäre befriedigt sind. Das früher diesen
Nachteil
ausgleichende
Mehrstimmrecht
ist heute nur in Ausnahmefällen zulässig (vgl.:
Mehrstimmrechtsaktie
). Nachzugsaktien unterscheiden sich von
Stammaktien
im Regelfall durch Buchstabenaufdruck
Lit
.
B
.
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Abgabeneigung
Kalkulation bei Partiefertigung
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