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Negativbescheinigung
Bescheinigung einer Genehmigungsbehörde des
Außenwirtschaftsverkehr
s (meist
Bundesausfuhramt
(BAFA}), daß eine bestimmte
Ware
keiner
Ausfuhrgenehmigung
bedarf
. Sie ist grundsätzlich warenbezogen und beinhaltet nicht zwangsläufig, daß eine
Ware
genehmigungsfrei in ein bestimmtes
Land
oder zu einem bestimmten
Verwendungszweck
ausgeführt werden darf (vgl. Dual-Use-
Güter
-Problematik).
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