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Negativbescheinigung

Bescheinigung einer Genehmigungsbehörde des Außenwirtschaftsverkehrs (meist Bundesausfuhramt (BAFA}), daß eine bestimmte Ware keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf. Sie ist grundsätzlich warenbezogen und beinhaltet nicht zwangsläufig, daß eine Ware genehmigungsfrei in ein bestimmtes Land oder zu einem bestimmten Verwendungszweck ausgeführt werden darf (vgl. Dual-Use-Güter-Problematik).

 

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