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Negoziierung
ist nach den Einheitlichen
Richtlinien
und Gebräuchen für
Dokumentenakkreditive
(
ERA
500) die Hingabe eines
Gegenwert
s für
Tratte
n und/oder begleitende
Dokumente
(
Dokumente
im
Außenhandel
) durch die hierzu beauftragte oder ermächtigte
Bank
. Dabei zieht der
Exporteur
als Begünstigter eines
Akkreditivs
die
Tratte
n auf die eröffnende
Bank
. Die alleinige
Prüfung
der
Dokumente
ohne
Zahlung
stellt hier keine Negoziierung dar.
Dokumentenakkreditive
dieser Art werden im internationalen Sprachgebrauch allgemein als negoziierbare
Akkreditive
bezeichnet.
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