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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Nennwert (Nominalwert)

Auch: Nennbetrag. Der auf einem Wertpapier aufgedruckte -Betrag des Papiers. Bei Aktien ist er ein Teilbetrag des Grundkapitals der AG. Bei Schuldverschreibungen wird die gesamte Anleihe in Teilbeträge von bestimmten Größenordnungen zerlegt. Diese Teilbeträge sind die Nennwerte der Schuldverschreibungen. Der Marktwert (=Kurswert) der Wertpapiere kann vom Nennwert abweichen, da er sich nach der Nachfrage richtet. Die Summe der Nennwerte aller Aktien einer AG ist gleich ihrem Aktienkapital. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist der Nennwert gleich der Summe, die der Emittent dem Inhaber des Papiers schuldet und die er ihm am Ende der Laufzeit voll zurückzahlt. In der sozialistischen Wirtschaftslehre: auf Aktien oder Anleihen aufgedruckter Wert, der nicht mit dem Kurswert eines Wertpapieres übereinstimmen muß. Nettoneuverschuldung - Die jährliche Zunahme der Gesamtverschuldung eines Gemeinwesen; sie entspricht dem jährlichen Haushaltsdefizit.



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Nennwert
 
Nennwert, -betrag, Nominalbetrag, -wert
 
Weitere Begriffe : Sozialutopie | Gründer der AG | Positionsrisiko aus Optionen
 
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