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Nennwertaktie

Eine Nennwertaktie ist eine Aktie, die auf einen bestimmten Geldbetrag (z. B. 5 EUR) lautet; dies ist für Deutschland nach § 8 AktG zwingend vorgeschrieben. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft entspricht damit der Summe aller Nennwerte. Der Mindestnennwert beträgt 5 EUR (§ 8(1) AktG).

Gegenteil ist die Quotenaktie.

Siehe auch :
Nennwertaktien
Aktienarten
Summenaktie

Siehe auch: Aktienart

 

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