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Nettoneuverschuldung

ist die jährliche Zunahme der Gesamtverschuldung z. B. eines Gemeinwesens, sie entspricht dem jährlichen Haushaltsdefizit. Die Summation der jeweiligen Nettoneuverschuldungen ist die Gesamtverschuldung. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Währungsunion (EWU) dazu verpflichtet, die jährliche Nettoneuverschuldung unter 3 % des Bruttoinlandsproduktes zu halten. Die Nettoneuverschuldung setzt sich aus den einzelnen Gebietskörperschaften, d. h. Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen
(Staatsverschuldung).

 

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