A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Neubewertungsreserve
Neubewertungsreserven
sind stille
Zwangsreserven
. Sie ergeben sich aus dem Umstand, daß
Vermögensgegenstände
maximal zu
Anschaffungskosten
bilanziert
werden dürfen. Der
Marktwert
von
Grundstücke
n und Gebäuden sowie von
Wertpapiere
n kann aber weit über dem
Buchwert
liegen. Die
Differenz
zwischen
Marktwert
und
Buchwert
(= Neubewertungsreserve) steht den
Kreditinstitut
als Haftungsmasse zur
Verfügung
. In bestimmtem Umfang werden
Neubewertungsreserven
daher als
Ergänzungskapital
(
Klasse
I) anerkannt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Neubewertung
Neubewertungsreserven
Weitere Begriffe :
Marktdurchdringungspolitik
Eurobond
Kontierung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum