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Neutraler Aufwand
Der neutrale Aufwand ist ein Begriff aus der Kostenrechnung.
Neutrale Aufwände setzten sich zusammen aus:
1. Betriebsfremder Aufwand
Diese Aufwände stehen in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebsaufgabe, d.h. sie werden nicht durch Erstellung von Betriebsleistungen verursacht.
Beispiele:
· Pacht für ein nicht dem Betrieb dienendes Grundstück
· Reparaturen für betrieblich nicht genutzte Gebäude
2. Außerordentlicher Aufwand
Diese Aufwände sind zwar betrieblich, aber fallen zeitlich und der Höhe nach unregelmäßig an.
Beispiele:
· Forderungsausfall
· Kursverluste
· Schadensfälle, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
3. Periodenfremder Aufwand
Diese Aufwände sind zwar auch betriebsbedingt, fallen aber in einer anderen Abrechnungsperiode an.
Beispiele:
· Mietvorauszahlungen
4. Sonstige neutrale Aufwände
Dazu gehören alle sonstigen Positionen, die in der Kostenrechnung anders behandelt werden.
Beispiele:
· Abschreibungen
· Zinsen für das Fremdkapital (Fremdkapitalzinsen)
In der Kostenrechnung werden neutrale Aufwände ausgeschieden.
Neutraler Aufwand gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens.
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Kosten und Aufwand trennt man den neutralen Aufwand vom Zweckaufwand.
Neutraler Aufwand ist der Aufwand, der nicht durch den ordentlichen (= regelmäßigen) betrieblichen Leistungsprozeß bedingt ist, also keinen Kostencharakter hat.
Hinweis:
Man gliedert den neutralen Aufwand in:
- betriebsfremden Aufwand (Spende, Schenkung),
- außerordentlichen Aufwand (Verlust bei Maschinenverkauf),
- periodenfremden Aufwand (Steuernachzahlung aus früheren Jahren).
ist der Aufwand, der nicht der gewöhnlichen betrieblichen Leistung zuzurechnen ist. Er kann außerordentlich sein (z.B. Brandschaden und dergl.), betriebsfremd (z.B. Verlust aus Beteiligungen, die nicht aus betrieblichen Gründen bestehen) oder periodenfremd (z.B. Kostennachzahlung für Prozeß im vergangenen Geschäftsjahr).
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