Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

neutraler Ertrag

Der neutraler Ertrag gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens.

Im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Ertrag und Leistung trennt man den neutralen Ertrag vom betrieblichen oder Zweckertrag.

Neutraler Ertrag ist der Ertrag, der nicht aus dem ordentlichen (=regelmäßigen) betrieblichen Leistungsprozeß stammt, also keinen Leistungscharakter hat.

Hinweis:
Man gliedert den neutralen Ertrag in:

- betriebsfremden Ertrag (Ertrag aus Finanzanlagen),
- außerordentlichen Ertrag (Gewinn bei Maschinenverkauf über Buchwert),
- periodenfremden Ertrag (Steuerrückzahlung).

ist der Ertrag, der nicht der gewöhnlichen betrieblichen Leistung zuzurechnen ist. Wie der neutrale Aufwand kann er außerordentlich, betriebsfremd oder periodenfremd sein.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Neutraler Erfolg
neutrales Ergebnis

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Optimale Abstimmung der Planung BilModG Selbstkostenrechnung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum