A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Nochgeschäft
Variante
der bedingten
Termingeschäfte
. Hierbei handelt es sich um die
Verbindung
eines
Fixgeschäft
es mit bis zu n
Prämiengeschäften
.
Nochgeschäfte
sind gegenwärtig ohne praktische
Bedeutung
.
Beispiel: Der Wähler eines Nochgeschäfts muß zunächst ein
Grundgeschäft
(z. B. 50
Stück
Dunlop Rubber-
Aktien
) erfüllen und hat darüber hinaus das Recht, entweder die
Erfüllung
des gleichen
Geschäfte
s gem.
Vertrag
noch bis zu n-mal (z. B.: 1 × 50,2 × 50, n × 50
Aktien
) zu
verlangen
oder gegen Entrichtung von ein, zwei oder n Noch-
Prämie
n zurückzutreten.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Nochgeld
NODE
Weitere Begriffe :
Gründung von Banken
Grenzaustausch
Inkassopapiere, Gutschrift
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum