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Nochgeschäft

Variante der bedingten Termingeschäfte. Hierbei handelt es sich um die Verbindung eines Fixgeschäftes mit bis zu n Prämiengeschäften. Nochgeschäfte sind gegenwärtig ohne praktische Bedeutung.
Beispiel: Der Wähler eines Nochgeschäfts muß zunächst ein Grundgeschäft (z. B. 50 Stück Dunlop Rubber-Aktien) erfüllen und hat darüber hinaus das Recht, entweder die Erfüllung des gleichen Geschäftes gem. Vertrag noch bis zu n-mal (z. B.: 1 × 50,2 × 50, n × 50 Aktien) zu verlangen oder gegen Entrichtung von ein, zwei oder n Noch-Prämien zurückzutreten.

 

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