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Normalarbeitszeit

ist die Arbeitszeit, die gesetzlich oder tarifvertraglich als Norm gesetzt wurde. Darunter fallen nicht : Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit. Die Normalarbeitszeit bildet zusammen mit den genannten zusätzlichen Arbeitszeiten das Mengengerüst der Personalkosten. Die Differenzierung der Arbeitszeitarten ist von Bedeutung, da den zu vergütenden Arbeitszeiten unterschiedliche Lohnsätze (Mehrarbeitszuschläge) zugrunde gelegt werden. In der Plankostenrechnung werden Mehrarbeitszuschläge als besondere Personalkostenart als Soll vorgegeben und im Ist auf den einzelnen Kostenstellen erfaßt. Dadurch können Lohnkostenerhöhungen auf ihre Ursache zurückgeführt werden.

Personalkostenkontrolle.

 

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