Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Normgemeinkosten

ein (mißverständlicher) Begriff der flexiblen Normalkostenrechnung. Um in der Abweichungsanalyse der Gemeinkosten die Beschäftigungsabweichung von den Einflüssen anderer Kostenbestimmungsfaktoren isolieren zu können, sind die Gemeinkosten zu ermitteln, die bei Ist-Beschäftigung normalerweise anfallen. Die anderen Kosteneinflußgrößen sind dabei konstant zu halten. Diese Gemeinkosten werden als Normgemeinkosten bezeichnet. Sie entsprechen den Sollkosten der -o flexiblen Plankostenrechnung. Berechnung: fixe Normalgemeinkosten + proportionale Normalgemeinkosten pro Leistungseinheit (= Normalgemeinkostensatz) x Ist-Beschäftigung (= Zahl der produzierten Leistungseinheiten).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Normenkartell
Normieren

 

 
     
           
Weitere Begriffe : 80-Prozent-Methode Usance-Kurs Off-line-Informationssystem
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum