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Notenbank

Siehe auch: Deutsche Bundesbank

(Währungsbank, Zentralbank, Zentralnotenbank) Institution einer Volkswirtschaft, die zum Zweck staatlicher Währungshoheit, die ihr übertragen worden ist, als anerkannte Währungsautorität fungiert und zudem oft unternehmerisch disponiert. In erster Linie wird die Währungsbank die Volkswirtschaft mit Zentralbankgeld versorgen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sichern. Ansonsten werden im Rahmen der Notenbankpolitik die Ziele Geldwertstabilität, Vollbeschäftigung sowie Zahlungsbilanzausgleich angestrebt. Dabei erscheint die Realisierung aller Ziele zum gleichen Zeitpunkt und/oder über einen mehr oder weniger langen Zeitraum hinweg unmöglich. Zur Zielerreichung setzt die Zentralbank das notenbankpolitische Instrumentarium ein. Neben ihren originären Aufgaben hat die Zentralbank i. d. R. die Politik der jeweiligen Regierung zu unterstützen und im Rahmen der Bankenaufsicht
mitzuwirken oder diese eigenständig zu übernehmen.

Die Notenbank ist in der Regel zugleich auch die Zentralbank eines Staates oder, wie im Falle der EU, die Zentralbank der Teilnehmerländer der Europäischen Währungsunion. Aufgabe der Notenbanken ist die Ausgabe der Banknoten. Darüber hinaus sortiert die Notenbank nicht mehr umlaufsfähige Noten aus und ersetzt beschädigte Noten. Sie ist zuständig für die Falschgeldkontrolle und die Einziehung alter Noten, wenn Geldscheine mit verändertem Erscheinungsbild in Umlauf gebracht werden sollen.

Die Notenbank der Bundesrepublik ist (noch) die Deutsche Bundesbank, die Notenbank für die Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion ist die Europäische Zentralbank (EZB).

 

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