A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Notes
Der
Anhang
ist ein rechtsformunabhängiger
Bestandteil
des
Jahresabschlusses
. Größenabhängige Erleichterungen bestehen nicht. Eine
Frist
zur Aufstellung ist nicht vorgegeben. Die
Funktionen
des
Anhang
s (
IAS
1.91 (a)-(c)) bestehen in der Erläuterungs-, Entlastungs- und Ergänzungsfunktion. Die Korrekturfunktion wird ersetzt durch die
Vorgabe
, dass von speziellen Einzelvorschriften abzuweichen ist, wenn es die Einhaltung des
Grundsatz
es der „fair presentation“ verlangt (
IAS
1.13).
IAS
1.92 fordert eine
systematische
Strukturierung
des
Anhang
s sowie für jede
Position
von
Bilanz
,
Gewinn- und Verlustrechnung
und
Kapitalflussrechnung
Querverweise („cross reference“) auf entsprechende Anhanginformationen. Nach
IAS
1.94 ist zunächst — wenn gegeben — die Übereinstimmung des
Abschluss
es mit den
IAS
darzulegen („statement of
compliance
with international
accounting
standards“). Anschließend sind die angewandten
Bewertungsmaßstäbe
sowie Bilanzierungsmethoden zu erläutern („statement of the
measurement
basis
and
accounting policies
applied“). Es folgen die unterstützenden
Information
en („supporting information“) zu
Positionen
der
Bilanz
,
Gewinn- und Verlustrechnung
sowie der
Kapitalflussrechnung
, die in der
Reihenfolge
derselben anzuordnen sind („explanatory notes“). Schließlich sind sonstige finanzielle und nicht-finanzielle
Information
en („other
financial
and non-
financial
disclosures“) zu geben.
s
.
Anhang
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Notenbankpolitik
Notierung
Weitere Begriffe :
Limitgebühr
Reeder
Hygienefaktoren
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum