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Novationsklausel

Variante einer Netting-Klausel (Aufrechnungs-), die im Rahmen von fremdwährungsbezogenen Geschäften am OTC-Markt verwendet werden. Bei der Novationsklausel vereinbaren zwei Vertragsparteien die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf Grund einer sog. Schuldnerumschaffung gehen die aufgerechneten Forderungen und Verbindlichkeiten unter. Neue Verbindlichkeiten und Forderungen werden damit nur in Höhe des entstandenen Saldos begründet.

 

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