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Entscheidungsprozeß
Sämtliche Schritte eines Individuums von der Bedürfnisrealisierung bis zu den Gedanken und Gefühlen, die sich nach dem Erwerb eines Produkts bzw. bei der Verwendung manifestieren (können). Die Phasen eines (umfassenden) Entscheidungsprozesses sind: Erkennen des Bedürfnisses, Informationssammlung, Bewertung von Alternativen, Kauf oder Nichtkauf sowie Nachkaufprozeß.
Bei dem Entscheidungsprozeß lassen sich mehrere Phasen feststellen, wobei die Willensbildung und die Willensdurchsetzung die Hauptphasen darstellen. Der Entscheidungsprozeß wird durch das Erkennen ausgelöst, daß irgendeine Entscheidung getroffen werden muß, um einen Zustand zu verändern oder ein noch offenes Problem zu lösen. Mit dem Erkennen der Notwendigkeit einer Entscheidung wird die 1. Phase des Entscheidungsprozesses, die Anregungsphase, eingeleitet. Die nächste Phase, die Suchphase, umfaßt alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Auffinden von möglichen Handlungsalternativen stehen. Mit der 3. Phase, der Auswahl- oder Optimierungsphase, ist die Willensbildung abgeschlossen. Eine Entscheidung über eine Alternative ist getroffen worden, die unter verschiedenen Möglichkeiten das gesetzte Ziel am besten zu erreichen verspricht. In der 4. Phase, der Realisationsphase, erfolgt die Willensdurchsetzung. Die ausgewählte Alternative wird den zuständigen Stellen im Betrieb zur Verwirklichung weitergeleitet. Alle Phasen des Entscheidungsprozesses müssen ständig überwacht werden, damit eine Anpassung an Änderungen vorgenommen werden kann. Die Kontrollphase überlagert somit den Vorgang der Willensbildung und den der Willensdurchsetzung. Sie bewirkt bei Abweichungen in der Willensdurchsetzung neue Willensbildungen, die ihrerseits eine geänderte Willensdurchsetzung nach sich ziehen. Diese müssen in der letzten Phase des Entscheidungsprozesses wieder kontrolliert werden, so daß ein kybernetisches System festgestellt werden kann.
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