Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Oberste Bundesbehörden

sind die Ministerien des Bundes mit der Bezeichnung Bundesministerium:
des Auswärtigen (auch Auswärtiges Amt)
des Innern
der Justiz
der Finanzen (Bundesministerium der Finanzen (BMF))
für Wirtschaft H Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi))
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML))
für Arbeit und Sozialordnung
der Verteidigung
für Frauen, Familie, Senioren und Jugend
für Verkehr
für Post- und Telekommunikation
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ))
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
für Gesundheit
Ebenfalls den Rang einer obersten Bundesbehörde haben:
das Bundespräsidialamt
das Bundeskanzleramt
der Bundesrechnungshof
-die Deutsche Bundesbank

Oberste Landesbehörden sind die Ministerien der Bundesländer.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Obergesellschaft
Oberziel

 

 
     
           
Weitere Begriffe : DWGK Individualwettbewerb Als-ob-Kosten
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum