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Objektsteuer
(
Realsteuer
)
Steuergegenstand
ist eine
Sache
. Anders als bei
Personensteuern
, bleibt die persönliche
Leistungsfähigkeit
des
Steuerpflichtige
n völlig unberücksichtigt. Eine Objektsteuer ist
z
.
B
. die
Gewerbeertragsteuer
, die infolge der
Hinzurechnung
en (§ 8
GewStG
) und
Kürzungen
(§ 9
GewStG
) eine Abstrahierung von den Gegebenheiten des einzelnen
Betrieb
s vornimmt.
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Later Stage Financing
Außenstehende Aktionäre
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
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