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Obligo
(1) Angstklausel (
ohne Obligo
= ohne Gewähr) zur Haftungsbefreiung beim
Wechsel
(
Indossament
);
(2) Ausschaltung einer Gewähr bei Auskünften;
(3) gesamte
Verbindlichkeiten
eines
Schuldner
s (banktechnischer Ausdruck).
(italienisch:
Schuld
) ist eine
Verpflichtung
bzw. eine
Verbindlichkeit
. Sie tritt insbesondere beim lndossament von
Wechseln
auf. Der Vermerk
ohne Obligo
bedeutet, daß keine
Verantwortung
übernommen wird.
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