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Obligo

(1) Angstklausel (ohne Obligo = ohne Gewähr) zur Haftungsbefreiung beim Wechsel (Indossament);
(2) Ausschaltung einer Gewähr bei Auskünften;
(3) gesamte Verbindlichkeiten eines Schuldners (banktechnischer Ausdruck).

(italienisch: Schuld) ist eine Verpflichtung bzw. eine Verbindlichkeit. Sie tritt insbesondere beim lndossament von Wechseln auf. Der Vermerk ohne Obligo bedeutet, daß keine Verantwortung übernommen wird.

 

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