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OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Vom
Ausschuß
für Steuerfragen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
erarbeitetes Musterabkommen für
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
unter
Mitgliedstaaten
der
OECD
und sonstigen Staaten.
Ziel
ist, trotz vielfältiger Unterschiede in den Steuerrechtsordnungen der einzelnen Staaten, eine möglichst einheitliche
Regelung
der
Doppelbesteuerung
bei
Einkommen
mit Auslandsbezug zu erreichen. Die
Bundesrepublik Deutschland
hat auf dem Gebiet der Ertrags- und
Vermögensteuer
am 1 .Januar 1998 neue
Doppelbesteuerungsabkommen
geschlossen, die sich durchweg an dem
OECD
-Musterabkommen orientieren.
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