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Öffentliche Anleihe
von der
öffentlichen Hand
ausgegebene (emittierte)
Anleihe
.
Anleihe
der
öffentlichen Hand
zur
Deckung
eines
langfristig
en
Kapitalbedarf
s, der durch gewöhnliche
Einnahmen
nicht finanziert werden kann. Meist geht es um die
Finanzierung
kapitalintensiver
Projekte
(z. B. Kanäle,
Krankenhäuser
etc.), bei denen
das Kapital
zudem
langfristig
gebunden ist.
Emittenten
sind Bund, Länder,
Gemeinden
, Bahn,
Post
,
öffentlich-rechtliche
Zweckverbände. Eine
dinglich
e
Besicherung
der
öffentlichen Anleihe
n,
Kassenobligationen
und
Schatzanweisungen
erfolgt nicht.
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Kausalgeschäft
Vereinbarung über Richtlinien für den beleglosen Datenträgeraustausch
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