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Öffentliche Aufträge
Öffentliche
Aufträge
sind von Bund, Ländern,
Gemeinden
und Gemeindeverbänden sowie sonstigen
Personen des öffentlichen Recht
vergebene
Aufträge
an Privatunternehmer.
Nach der
Verordnung
über die
Preise
bei
öffentlich
en
Aufträge
n (
VPöA
) sind grundsätzlich
Marktpreis
e zu vereinbaren. Nur ausnahmsweise
soll
en
Selbstkostenpreis
e angesetzt werden, die nach den Leitsätzen für die
Preisermittlung
auf Grund von
Selbstkosten
(
LSP
) zu kalkulieren sind.
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