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Öffentliche Aufträge

Öffentliche Aufträge sind von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen Personen des öffentlichen Recht vergebene Aufträge an Privatunternehmer.

Nach der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPöA) sind grundsätzlich Marktpreise zu vereinbaren. Nur ausnahmsweise sollen Selbstkostenpreise angesetzt werden, die nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zu kalkulieren sind.

 

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