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Öffentliche Kreditinstitute
Öffentliche
Banken
Kreditinstitute
, die sich im Mehrheitsbesitz staatlicher
Anteilseigner
befinden und meist rechtsfähige
Anstalt
en des
öffentlichen Recht
s sind. Art und
Umfang
ihrer Geschäftsaktivitäten werden durch das
Kreditwesengesetz (KWG)
geregelt. Zu den
öffentlich
en
Banken
zählen:
Öffentliche
Sparkassen
(über 620, mit insgesamt mehr als 19.000
Zweigstelle
n). Ihre
Geschäftstätigkeit
erstreckt sich in der Regel nur auf den
Bereich
ihres jeweiligen Gewährleistungs- bzw. Haftungsträgers (
Gemeinden
, Städte, Kreise).
Landesbanken und Girozentralen
, die sich neben ihrer
Funktion
als Spitzenorganisationen des
öffentlich
en Sparkassensystems auf regionaler Ebene zunehmend dem industriellen und dem
Auslandsgeschäft
zugewandt
haben
. Für ihre
Verbindlichkeiten
haften in der Regel die jeweiligen Bundesländer als
Eigentümer
(Gewährsträgerhaftung).
Öffentliche
Grundkreditanstalten
, zu denen die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL-
Bank
) sowie Wohnungsbaukreditanstalten gehören.
Öffentliche
Bausparkassen
. Diese
haben
sich auf die
Gewährung
von
Real
- und Kommunalkrediten spezialisiert.
Öffentliche
Banken
, die Sonderfunktionen wahrnehmen. Zu ihnen gehören die
Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
in Bonn, die Landwirtschaftliche Rentenbank und die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
in Frankfurt a. M.
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