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Öffentliche Kreditinstitute

Öffentliche Banken
Kreditinstitute, die sich im Mehrheitsbesitz staatlicher Anteilseigner befinden und meist rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Art und Umfang ihrer Geschäftsaktivitäten werden durch das Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Zu den öffentlichen Banken zählen:
Öffentliche Sparkassen (über 620, mit insgesamt mehr als 19.000 Zweigstellen). Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich in der Regel nur auf den Bereich ihres jeweiligen Gewährleistungs- bzw. Haftungsträgers (Gemeinden, Städte, Kreise).
Landesbanken und Girozentralen, die sich neben ihrer Funktion als Spitzenorganisationen des öffentlichen Sparkassensystems auf regionaler Ebene zunehmend dem industriellen und dem Auslandsgeschäft zugewandt haben. Für ihre Verbindlichkeiten haften in der Regel die jeweiligen Bundesländer als Eigentümer (Gewährsträgerhaftung).
Öffentliche Grundkreditanstalten, zu denen die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL-Bank) sowie Wohnungsbaukreditanstalten gehören.
Öffentliche Bausparkassen. Diese haben sich auf die Gewährung von Real- und Kommunalkrediten spezialisiert.
Öffentliche Banken, die Sonderfunktionen wahrnehmen. Zu ihnen gehören die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) in Bonn, die Landwirtschaftliche Rentenbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt a. M.

 

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