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Offene Rücklage

Die Bildung offener Rücklagen erfolgt zum einen durch Thesaurierung des steuerpflichtigen Gewinns. Diese offenen Rücklagen stellen Gewinnverwendung dar. Zum anderen erfolgt die Bildung offener Rücklagen dadurch, daß alle Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien oder Wandelschuldverschreibungen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden, als Rücklagen eingestellt werden. Sie erhöhen das Eigenkapital der Unternehmung. Offene Rücklagen sind Rücklagen, die auf der Passivseite der Bilanz offen ausgewiesen werden. Gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB sind bei Kapitalgesellschaften die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen als Teile des Eigenkapitals zu passivieren.

Gegensatz: stille Rücklagen

 

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Weitere Begriffe : Association of International Bond Dealers (AIBD) Bilanzierungspflicht Erzielbarer Preis
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