Eine Form des Factoring, bei der der Zahlungsgläubiger seinen Schuldner über den Verkauf der Forderungen an den Factor informiert und auf seinen Rechnungen einen entsprechenden Abtretungshinweis anbringt. Der Factor übernimmt die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso und das Mahnwesen. Die sofortige Kaufpreiszahlung des Factors liegt in der Regel zwischen 80% und 95% der Forderung.