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Offenes Zahlungsziel

Inanspruchnahme bzw. Gewährung einer Frist für die Regulierung einer Verbindlichkeit oder Forderung unter Verzicht auf Sicherung. Die Vereinbarung eines offenen Zahlungsziels in Verträgen bei der Ausfuhr und Einfuhr bedarf derzeit keiner besonderen Genehmigung.

 

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