Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Offenlegung

Der Gesetzgeber spricht in den §§ 325 ff. HGB von Offenlegung. Darunter wird die größenabhängige Pflicht der Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung oder Publizität des Jahresabschlusses verstanden.

Disclosure

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Offenheitsgrad
Offenlegungspflicht

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Anspannungsgrad Gemeinlohnkosten Investmentgesetz
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum