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Optimalstandardkosten
oder
Idealstandardkosten
; bei der Festsetzung des
Planwirtschaftlichkeitsgrad
es unterscheidet
man
verschiedene –s
Wirtschaftlichkeitsgrad
e, wobei der maximale Writschaftlichkeitsgrad nur mit der größtmöglichen
Anstrengung
zu erreichen ist. Die hierbei auftretenden
Sollkosten
werden als Optimalstandardkosten bezeichnet. Zur
Beurteilung
siehe
Planwirtschaftlichkeitsgrad
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Optimalpunkt, relativer
Optimierende Entscheidungsregel
Weitere Begriffe :
Versicherungssumme
BilReg - Bilanzrechtsreformgesetz
Investitionsanregung
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