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Optionsanleihe

spezielle Anleiheform (Anleihe) kapitalsuchender Unternehmen. Die Optionsanleihe besteht aus zwei Bestandteilen: einer normalen Anleihe und Optionsscheinen. Letztere berechtigen ihren Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist zum Erwerb anderer Wertpapiere dieses Unternehmens unter im Vorhinein festgelegten Bedingungen. Durch diese Kombination eröffnet das Unternehmen den Kapitalgebern eine Spekulation auf steigende Kurse der über die Optionsscheine erwerbbaren Wertpapiere in der Erwartung, dass sich die Kapitalgeber dafür mit einem niedrigen Anleihezins begnügen. In letzter Zeit werden zum Teil auch Optionsanleihen ermittelt, deren Optionsscheine sich auf den Bezug von Devisen, Anleihen etc. beziehen.

Optionsanleihen sind spezielle Anleihen, die mit dem Sonderrecht auf Aktienerwerb ausgestattet sind. Nach Ausübung des Optionsrechtes bleibt das ursprüngliche Gläubigerpapier als solches bestehen, so dass der ursprüngliche Gläubiger zugleich auch Aktionär der Aktiengesellschaft
wird. Durch die Emission von Optionsanleihen besteht für börsennotierte Unternehmen damit die Möglichkeit, neben Fremdkapital zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich auch Eigenkapital zu akquirieren. Durch das gewährte Optionsrecht liegt die marktübliche Verzinsung i.d.R. unter der von normalen Anleihen. Wie das Optionsrecht ausgestaltet ist (Optionsfrist, Bezugskurs für den Aktienerwerb etc.), kann aus den Anleihekonditionen entnommen werden.
Optionsanleihe (-obligation, -schuldverschreibung, bond warrant, stock warrant) heißen solche Anleihen (Obligationen) von Aktiengesellschaften, die ihrem Eigentümer das Zusatzrecht einräumen, während eines bestimmten Zeitraums Wertpapiere (in der Regel Aktien) zu einem im voraus festgesetzten Preis (Optionspreis, Optionskurs) zu erwerben.
Weil mit der Optionsanleihe ein Bezugsrecht verknüpft ist, bezeichnet man sie auch als Bezugsrechtsobligation. Sie gehört wie die Gewinnschuldverschreibung und die Wandelanleihe zu den Sonderformen der Industrieobligation (Obligation).
Hinweis:
(1) Die Optionsanleihe verbrieft im Gegensatz zur Wandelanleihe kein Umtauschrecht Anleihe gegen Aktie; sie gewährt dem Anleger statt dessen Zusatzrechte neben Zins und Tilgung. Die Ausübung dieser Zusatzrechte erfordert im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung nicht die Hergabe des Schuldtitels; vielmehr tritt das Anteilspapier neben das Forderungspapier, so daß das ursprüngliche Gläubigerpapier bei Optionsausübung nicht erlischt.
(2) Der das Optionsrecht verbriefende Optionsschein kann auch getrennt von der Anleihe gehandelt werden. Gegenstand der Option kann einmal der Bezug von Aktien sein(Bezugsrechtsobligation, stock warrant) wobei die Bezugskonditionen zum Zeitpunkt der Ausgabe der Optionsanleihe fixiert werden; Optionsgegenstand kann aber auch das Recht sein, künftige Anleihen des Emittenten zu jetzt festgelegten Bedingungen zu erwerben (bond warrant).
(3) Bei Optionsanleihen begnügen sich die Gläubiger meist mit einer unter dem Kapitalmarktzins liegenden Verzinsung. Für die emittierende Unternehmung bietet die Optionsanleihe deshalb die Möglichkeit, einerseits zu langfristigem zinsgünstigen Fremdkapital zu kommen und sich andererseits Eigenkapital mit einem möglicherweise ins Gewicht fallenden Aufgeld zu verschaffen.
(4) Bei Begebung einer Optionsanleihe sind neben den für die Normalform typischen Konditionsbestandteilen auch Bezugsverhältnis, Optionsfrist und Optionspreis festzulegen. Konditionsbestandteile bei Anleihe und Optionsanleihe sind:
- Laufzeit,
- Nominalzins,
- Disagio,
- Zinstermine,
- Sicherheiten,
- Stückelung,
- Bezugsverhältnis,
- Optionsfrist, zusätzl. Konditionen bei Optionsanleihe
- Optionspreis.
Das Bezugsverhältnis gibt bei stock warrants (bond warrants) an, wieviele Bezugs- oder Optionsscheine für den Bezug einer Aktie (einer Anleihe) erforderlich sind. Die Optionsfrist gibt den Zeitraum an, innerhalb dessen das Optionsrecht ausgeübt werden kann. Der Bezugs-oder Optionspreis bezeichnet den Geldbetrag, der bei stock warrants (bond warrants) für eine Aktie (eine Anleihe) zu entrichten ist.
(5) Das Kernstück einer Optionsanleihe ist der Optionsschein, dessen Wert hauptsächlich vom Börsenkurs der Bezugsaktie abhängt. An der Börse werden bis zu drei Notierungen für eine Optionsanleihe ausgewiesen:
- Optionsanleihe mit Optionsschein (Anleihe cum = volle Stücke),
- Optionsanleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex = leere Stücke),
- Optionsanleihe allein.
Neben der equity-linked issue sind inzwischen weitere neuartige Varianten der Optionsanleihe eingeführt worden. Sie eröffnen ihrem Inhaber die Option zum Bezug von:
- festverzinslichen Anleihestücken einer Folgeanleihe der Emittenten (Optionsanleihe ausgestattet mit Zins-Warrants; Bond-Warrants);
- Aktien und Anleihestücken einer Folgeanleihe der Emittentin (Optionsanleihe ausgestattet mit Aktien- und Bond-Warrants);
- Partizipationsscheinen der Emittentin;
- einer bestimmten Menge von Währungseinheiten zu einem bestimmten Kurs (Optionsanleihe ausgestattet mit Währungswarrants; Currency-Warrants);
- einer bestimmten Menge eines Edelmetalls (i. d. R. Gold), Rohöl.
(1) Die mit einem Aktien-Warrant ausgestatteten Optionsanleihen (equity-linked issues) geben dem Inhaber das Recht, innerhalb einer definierten Frist sowie zu einem bestimmten Bezugskurs Aktien der Emittentin zu erwerben. Im Gegensatz zur Wandelanleihe bleibt die Anleihe aber nach der Optionsausübung bis zur Tilgung als normale Festzinsanleihe weiter bestehen. Damit erhält die Unternehmung bei Optionsausübung über das zur Verfügung gestellte langfristige Fremdkapital hinaus zusätzliches Eigenkapital.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Emission von mit Aktien-Warrants ausgestatteten Optionsanleihen entsprechen nach herrschender Meinung grundsätzlich denen der Wandelobligation, wenn auch die Optionsanleihe im AktG nicht ausdrücklich aufgeführt wird. Demnach ist gem. §§ 221(1), 193(1) AktG die Emission von der Zustimmung eines Hauptversammlungsbeschlusses abhängig, der mindestens 3/4 des von der Beschlußfassung vertretenen Kapitals umfassen muß. Die Aktionäre haben gem. §§ 221(4),186 AktG ein Bezugsrecht.
Die Optionsanleihe wird bis zum Ende ihrer Laufdauer wie eine normale Festzinsanleihe verzinst. Der Nominalzins liegt als Ausgleich für die mit dem Optionsrecht verbundene spekulative Komponente immer deutlich unterhalb einer vergleichbaren Festzinsanleihe. Dies gilt generell für alle Typen von Optionsanleihen.

Optionsanleihen sind gemäß § 221 AktG Wandelschuldverschreibungen, die als ein selbständiges Recht, dem Optionsschein, den Bezug von Aktien verbriefen. Der Inhaber der Optionsanleihe ist nach Ausübung dieses Bezugsrechts sowohl Gläubiger als auch Gesellschafter der emittierenden Gesellschaft ( AG oder KGaA). Optionsanleihen sind wegen ihres spekulativen Charakters in der Regel mit einem niedrigeren Zinssatz als vergleichbare Anleihen ausgestattet.

Gegensatz: Wandelanleihen

 

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