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Optionsanleihen

Optionsanleihen sind eine spezielle Form von Anleihen, die von Kapital suchenden Unternehmen ausgegeben werden. Die Optionsanleihe ist mit einem Paket vergleichbar: Einmal enthält das Paket eine ganz normale Anleihe. Zum anderen werden der Anleihe – und dies ist ihre Besonderheit – noch ein oder mehrere Optionsscheine beigegeben. Sie berechtigen ihren Inhaber, innerhalb einer bestimmten Frist andere Wertpapiere des Unternehmens (z. B. Aktien) zu vorab bestimmten Bedingungen zu erwerben. Es stellt sich die Frage: Warum fügen die Unternehmen jedem Anleihe-Stück noch einen oder mehrere Kaufoptionsscheine bei? Die Antwort: Kaufoptionsscheine erlauben eine Spekulation auf steigende Kurse. Angenommen, der Schein ermöglicht es, in den nächsten 10 Jahren eine Aktie (heutiger Kurs 500 €) zu einem Kurs von 600 € zu beziehen. Dann ist ein Spekulant ggf. bereit, für die Chance eines über 600 € liegenden Aktienkurses beim Kauf einer Optionsanleihe mit einem sehr geringen Anleihezins zufrieden zu sein. Und hierin liegt der Vorteil
, den das Kapital aufnehmende Unternehmen sucht.

Ein beim Handel mit Aktien vertraglich vereinbartes und durch Zahlung eines Optionspreises eingeräumtes Recht, innerhalb einer Frist eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem festgesetzten Preis zu kaufen (Kaufoption) bzw. zu verkaufen (Verkaufsoption) (Option). Bei Wandel- oder Optionsanleihen hat der Inhaber das Recht, während der Optionsfrist Beteiligungspapiere (zum Beispiel Vorzugsaktien, Stammaktien) zu festgelegten Bedingungen zu beziehen. Bei bestimmten Emissionen festverzinslicher Wertpapiere dokumentieren Optionsanleihen das Recht der an der Emission beteiligten Banken oder Anleihegläubiger, die zunächst nur einen Teilbetrag übernommen haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen weiteren Betrag übernehmen zu können. An den Börsen werden solche Optionen in der Regel mit Optionsscheinen gehandelt. Sie können von der Anleihe getrennt und selbständiges Handelsobjekt werden.

Wie Wandelanleihen werden auch Optionsanleihen exklusiv von Aktiengesellschaften emittiert und verbriefen das Recht zum Bezug von Aktien, im Unterschied zur Wandelanleihe jedoch nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Anleihe. Mit Optionsanleihen beschaffen sich vor allem Großunternehmen schnell und preiswert Kapital. Optionsanleihen haben eine geringe Verzinsung, sind dafür aber eben mit der Option ausgestattet, innerhalb der Optionsfrist Aktien des Emittenten zu erwerben. Diese Sonderrechte des Inhabers der Anleihe werden auf einem gesonderten Optionsschein vermerkt. Optionsanleihen sind zum Börsenhandel zugelassen.

Eine Besonderheit der Optionsanleihe besteht darin, daß sie in drei verschiedenen Formen an der Börse gehandelt werden kann: als Optionsanleihe mit Optionsschein, als Optionsanleihe ohne Optionsschein und schließlich der Optionsschein selbst. Die Optionsanleihe mit Optionsschein wird als »Optionsanleihe cum« (lat.: mit) oder »ww« (engl.: with warrant) bezeichnet, und ihr Kurs beim Börsenhandel wird sowohl von der Aktienkursentwicklung als auch von der Zinsentwicklung bestimmt. Die Optionsanleihe ohne Optionsschein, die »Optionsanleihe ex« (lat.: fort) oder »ew« (eng.: ex warrant), wird quasi behandelt und gehandelt wie eine normale Festzins-Anleihe (Straight Bonds).

 

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