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Optionsgenussschein

Genußschein, der von einer Aktiengesellschaft emittiert wird und mit Optionsrechten auf den Bezug von Aktien der Emittentin ausgestattet ist. Die Optionsrechte sind im Regelfall abtrennbar und können nach Börseneinführung an der/den Börse(n) eigenständig gehandelt werden. Grundsätzlich haben die Aktionäre ein Bezugsrecht. Zur Sicherung des Optionsrechts ist ein bedingtes Kapital (Kapitalerhöhung) zu schaffen.

Genussschein, Optionsanleihe

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