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Optionsgeschäft
bedingtes Termingeschäft, welches den Käufer berechtigt, ihn aber nicht verpflichtet, gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) ein Basisobjekt zum Basispreis (exercise price) innerhalb einer bestimmten Periode (American Option) oder zum Laufzeitende (European Option) zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option). Die Prämie, die der Optionskäufer dem Vertragspartner (Stillhalter) zahlt, ist demnach als Ausgleich für dessen Risiko aus der fortbestehenden Verpflichtung zur Vertragserfüllung zu sehen. Die Optionsprämie wird in ihrer Höhe einerseits von der Laufzeit (Prämie steigt mit zunehmender Laufzeit und fällt mit abnehmender Laufzeit auf Null) und dem Basispreis der Option beeinflußt. Andererseits beeinflussen weitere Größen optionsspezifischer Natur den Optionspreis. Dieses sind z. B. das Optionshandelsvolumen, die Marktgängigkeit des Basisobjekts, die Volatilität des zugrunde liegenden Markt es, das Zinsniveau am Kapitalmarkt, die Börsentendenz etc. Basisobjekte von Optionen können auf börsenfreien Instrumenten oder Terminkontrakten auf Währungen (Devisenoptionen), Zinsen (Zinsoptionen) Indices oder Waren basieren. Eine Option kann der Marktlage entsprechend eine Am-Geld-Option (at the money option), Aus-dem-Geld-Option (out of the money option) oder Im-Geld-Option (in the money option) sein. Der Optionshandel vollzieht sich sowohl in Form börsennotierter Kontrakte als auch außerbörslich im OTC-Markt.
Das Optionsgeschäft ist ein Vertrag über ein Termingeschäft, der das Recht enthält, bestimmte Mengen von Vermögensgegenständen zu einem vereinbarten Preis bis zu einem vorbestimmten Zeitpunkt (amerikanische Variante) oder an einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Variante) zu kaufen oder zu verkaufen. Grundlage des Geschäfts ist die , Option. Das Optionsgeschäft als Termingeschäft wurde in Deutschland im Jahr 1931 anläßlich der Weltwirtschaftskrise verboten. Erst zum 1.7.1970 wurde das Optionsgeschäft in der Bundesrepublik Deutschland in vereinfachter Form wieder erlaubt. In der Zwischenzeit hat es eine Reihe von Änderungen und Verbesserungen gegeben, was die Verringerung der Fälligkeit der Optionen und die Standardisierung der Basispreise sowie die Erleichterung des Optionsgeschäftes betrifft. Es werden dabei Kaufoptionen ("Put") und Verkaufsoptionen ("Call") unterschieden. Der Käufer einer Kaufoption rechnet mit einer steigenden Kursentwicklung einer bestimmten Aktie. Er kauft diese Aktien jedoch nicht direkt, sondern erwirbt eine Kaufoption. Beispielsweise bezahlt er 20,- DM für das Recht, eine bestimmte Anzahl dieser Aktien (Mindestschluß 50 Stück) zu einem festgesetzten Basispreis (z.B. 300,- pro Aktie) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstermine sind jeweils am 15. der Monate Januar, April, Juli, Oktober) zu erwerben. Voraussetzung für das Geschäft "Kauf einer Kaufoption" ist, daß sich ein Besitzer der betreffenden Aktien findet, der bereit ist, eine Kaufoption zu veräußern, wobei er von einer sinkenden Kursentwicklung dieser Aktien ausgeht. Er muß innerhalb der vereinbarten Frist die vereinbarte Stückzahl (z.B. 50 Aktien) zum vereinbarten Basispreis von 300,-DM pro Aktie liefern, wenn sein Kontrahent dies wünscht. Er ist "Stillhalter in Aktien". Beim Kauf einer Kaufoption ist der Verkäufer dagegen "Stillhalter in Geld". Neben den Optionsgeschäften in Aktien werden auch Optionsgeschäfte in Anleihen, Devisen oder Waren durchgeführt.
Es können vier Arten von Optionsgeschäf ten unterschieden werden:
1. Kauf einer Kauf option,
2. Verkauf einer Kaufoption,
3. Kauf einer Verkaufsoption,
4. Verkauf einer Verkaufsoption
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