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Optionsschein

Siehe auch: Optionsanleihe

(Warrant) Verbrieft grundsätzlich das eigenständige Optionsrecht zum Bezug (Call) oder oder Verkauf (Put) innerhalb einer bestimmten Laufzeit (Typ: American Option) oder zum Laufzeitende (Typ: European Option) folgender Basiswerte (underlyings) in einem definierten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten Basispreis:
- Aktien,
- Anleihen (Zinsoptionsscheine),
- Partizipationsscheinen,
- ausländische Währungseinheiten,
- Waren (Edelmetallmengen, Rohölmengen)
- Synthetische Finanzprodukte (Körbe -Baskets-, Indices, Optionen, Futures).

Entsprechend werden Optionsscheine in Call- oder Put-Optionsscheine differenziert und dem Basiswert entsprechend als Aktien-, Zins-, Partizipationsoptions-, Währungsoptions-(Currency Warrants), Warenoptions- (Commodity Warrants), Indexoptionsscheine (i.d.R. näher z
. B. Aktienindexoptionsscheine) oder Basket Warrants, etc. bezeichnet.
Statt einer physischen Lieferung wird im Zuge der Optionsausübung oft nur der Barausgleich (Cash Settlement) vorgenommen. Traditionell wurden Optionsscheine im Zuge einer Finanzierung durch Ausgabe einer Optionsanleihe emittiert. Seit über zehn Jahren werden Optionsscheine durch Unternehmen ohne die Koppelung an ein Finanzierungsinstrument als Naked Warrants ausgegeben. Emittenten der Naked Warrants sind ausschließlich Banken. Optionsscheine in Verbindung mit Genußscheinen werden im Zeitpunkt der Emission an das Instrument Genußschein gekoppelt. Anschließend können diese ? wie bei Optionsanleihen (s.u.) ? abgetrennt und gesondert gehandelt werden. Sie verbriefen die Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter Zuzahlung eines bestimmten Betrages zum Bezug von Aktien der emittierenden Unternehmung.
Auch der in Verbindung mit einer Optionsanleihe emittierte Optionsschein kann im Regelfall nach der Emission von ihr abgelöst und separat gehandelt werden. Somit sind hier drei Arten von Optionsscheinen zu unterscheiden:
- nicht abtrennbare,
- abtrennbare und
- abgetrennte Optionsscheine.

Nach Abtrennung der Optionsscheine wird die Optionsanleihe zu einer normalen Festzinsanleihe degradiert.
Zur Bewertung von Optionsscheinen werden im Regelfall die statischen Kennzahlen Innerer Wert (Substanzwert, Intrinsic Value), Zeitwert, Aufgeld bzw. Prämie (in DM und/oder i. v.H.), Hebel herangezogen.
Der Innere Wert (Substanzwert, Intrinsic Value) errechnet sich aus der Differenz zwischen Basispreis und Kurs des Basiswerts. Dabei ist das Optionsverhältnis zu berücksichtigen. Ein Optionsschein wird entweder
(a) einen inneren Wert aufweisen und damit ?in the money sein?, oder
(b) keinen inneren Wert besitzen, da er entweder ?at the money? oder ?out of the money? ist.

Für einen Call-Aktienoptionsschein gelten:
1. Der Innere Wert (Substanzwert) errechnet sich in Abhängigkeit des Aktienkurses KAt, des Optionspreises O und des Optionsverhältnisses bv wie folgt:

Optionsscheine, auch options bonds oder warrents genannt, werden als Bestandteile von Optionsanleihen begeben. Zur Zeit werden von rund 20 Gesellschaften Optionsanleihen mit einem Börsenkapital von rund 6 Mrd. DM (Optionsscheinzahl mal Optionsscheinkurs) gehandelt. Bereits kurz nach der Emission der Optionsanleihe kann der Optionsschein von der Anleihe getrennt und separat an der Börse gehandelt werden. Der Optionsschein verbrieft das Recht, während eines bestimmten Zeitraumes Aktien der emittierenden Gesellschaft zu einem im voraus festgelegten Bezugskurs zu beziehen. Der indirekte Erwerb einer Aktie über den Optionsschein kostet in der Regel mehr als der direkte Erwerb einer Aktie. Diese Differenz ist der Preis für die Chancen, die der Aktienkursentwicklung eingeräumt werden. Der Kurswert des Optionsscheines ist um so höher (niedriger), je niedriger (höher) der Bezugskurs ist und je höher (niedriger) die Aktienkursentwicklung geschätzt wird.

 

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