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Order to Negotiate (OtN)

Im Handel mit überseeischen Ländern finden anstelle von Akkreditiven gelegentlich noch Orders to Negotiate Anwendung. Diese werden in widerruflicher oder unwiderruflicher Form hinausgelegt, in der Regel auch unter Einschaltung einer Bank im Land des Verkäufers. Letztere wird mitunter auch dazu ermächtigt, ihre Bestätigung hinzuzufügen. In einem solchen Negoziierungskredit verpflichtet sich die Bank des Importeurs, die auf sie gezogene und von der eingeschalteten Bank im Land des Verkäufers negoziierte dokumentäre Tratte (in der Regel Sichttratte) des Abladers bei Vorlage einzulösen. Die Tratte mit den Dokumenten wird entweder per Luftpost oder auf dem Seeweg, je nach den in den OtN niedergelegten Bedingungen, übersandt. Die Zahlung des Importeurs ist bis zum Eintreffen der Tratte und Dokumente hinausgeschoben. Die Bank im Land des Verkäufers, die sich zur Negoziierung der dokumentären Tratten bereit erklärt, nimmt die Negoziierung im Normalfall zum Ankaufskurs für Luftpostrimessen vor.

 

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