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Ordnungsmäßigkeitsprüfung

Die aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung ist eine Gesetzmä-ßigkeits-, Satzungsmäßigkeits und Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Bei der Ordnungsmäßigkeitsprüfunghandelt es sich hauptsächlich um einePrüfung der Einhaltung von -Grund sätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Geprüft werden in erster Linie formale Ordnungsprinzipien der Buchführung als Grundlage für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung. Die Prüfung erstreckt sich auf die Bereiche System der Buchführung, Erfassung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen, Aufstellung des Inventars und der Inventur. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung muß vom Abschlußprüfer bestätigt werden (Bestätigungsvermerk).

 

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