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Ordnungsmäßigkeitsprüfung
Die aktienrechtliche
Jahresabschlußprüfung
ist eine Gesetzmä-ßigkeits-, Satzungsmäßigkeits und Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Bei der Ordnungsmäßigkeitsprüfunghandelt es sich hauptsächlich um einePrüfung der Einhaltung von -Grund sätzen ordnungsmäßiger
Buchführung
und
Bilanzierung
. Geprüft werden in erster Linie formale Ordnungsprinzipien der
Buchführung
als
Grundlage
für eine ordnungsgemäße
Rechnungslegung
. Die
Prüfung
erstreckt sich auf die
Bereich
e
System
der
Buchführung
,
Erfassung
und
Verbuchung
von
Geschäftsvorfälle
n, Aufstellung des
Inventar
s und der
Inventur
. Die
Ordnungsmäßigkeit
der
Rechnungslegung
muß vom
Abschlußprüfer
bestätigt werden (
Bestätigungsvermerk
).
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