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Organgesellschaft

Organgesellschaft ist ein steuerrechtlicher Begriff. Es ist eine Kapitalgesellschaft, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in eine andere Unternehmung, dem Organträger, eingegliedert ist. Die Organgesellschaft haftet für die Steuern des Organträgers.

ist eine juristische Person, die rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber unselbständig ist. Sie ist in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Dieses Verhältnis heißt Organschaft die Begriffsbildung entstammt dem Steuerrecht.

 

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